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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2014 - L 8 SO 485/13 B ER, L 8 SO 486/13 B   

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https://dejure.org/2014,105146
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2014 - L 8 SO 485/13 B ER, L 8 SO 486/13 B (https://dejure.org/2014,105146)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.02.2014 - L 8 SO 485/13 B ER, L 8 SO 486/13 B (https://dejure.org/2014,105146)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - L 8 SO 485/13 B ER, L 8 SO 486/13 B (https://dejure.org/2014,105146)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2013 - L 8 SO 377/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2014 - L 8 SO 485/13
    Der Senat hat sich mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers bereits mit Beschlüssen vom 13. Juni 2013 (L 8 SO 377/12 B ER) und vom 2. Juli 2013 (L 8 SO 245/13 B ER) befasst.

    Ein Antrag vom 7. August 2012 auf vorläufigen Rechtsschutz, mit dem der Antragsteller die Weiterzahlung von Grundsicherungsleistungen begehrt hatte, blieb erfolglos (Beschluss des SG vom 30. Oktober 2012, Beschluss des Senats vom 13. Juni 2013 L 8 SO 377/12 B ER ).

    Die dagegen eingelegte Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 2. Juli 2013 L 8 SO 245/13 B ER im Wesentlichen unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 13. Juni 2013 in dem Verfahren L 8 SO 377/12 B ER zurückgewiesen.

  • LSG Bayern, 19.04.2011 - L 7 AS 264/11

    Kosten der Unterkunft sind nur zu übernehmen, wenn die Wohnung tatsächlich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2014 - L 8 SO 485/13
    Bleibt die Beweislage offen, trägt der Antragsteller die Beweislast für die tatsächliche Nutzung der Wohnung (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. April 2011 L 7 AS 264/11 B ER , Juris) und damit auch für den gewöhnlichen Aufenthalt.

    Bleibt die Beweislage offen, trägt der Antragsteller die Beweislast für die tatsächliche Nutzung der Wohnung (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. April 2011 L 7 AS 264/11 B ER , Juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 8 SO 245/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2014 - L 8 SO 485/13
    Der Senat hat sich mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers bereits mit Beschlüssen vom 13. Juni 2013 (L 8 SO 377/12 B ER) und vom 2. Juli 2013 (L 8 SO 245/13 B ER) befasst.

    Die dagegen eingelegte Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 2. Juli 2013 L 8 SO 245/13 B ER im Wesentlichen unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 13. Juni 2013 in dem Verfahren L 8 SO 377/12 B ER zurückgewiesen.

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2014 - L 8 SO 485/13
    Monatlich oder jährlich neuer Anträge bedarf es nicht (vgl. BSG-Urteil vom 29. September 2009 B 8 SO 13/08 R , BSGE 104, 213).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2014 - L 8 SO 485/13
    Monatlich oder jährlich neuer Anträge bedarf es nicht (vgl. BSG-Urteil vom 29. September 2009 B 8 SO 13/08 R , BSGE 104, 213).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2015 - L 8 SO 43/15
    Zweifel an der Zulässigkeit ergeben sich daraus, dass der Antragsteller in der Vergangenheit wiederholt auf die Gewährung von Grundsicherungsleistungen gerichtete Eilrechtsschutzanträge gestellt hat und diese Anträge erfolglos geblieben sind (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. Juni 2013 - L 8 SO 377/12 B ER, 2. Juli 2013 - L 8 SO 245/13 B ER, 24. Februar 2014 - L 8 SO 485/13 B ER, 10. April 2014 - L 8 SO 82/14 B ER).

    Der Senat hat die fehlende Glaubhaftmachung eines gewöhnlichen Aufenthalts des Antragstellers im Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners bereits in den Beschlüssen vom 13. Juni 2013 (- L 8 SO 377/12 B ER -) und 24. Februar 2014 (- L 8 SO 485/13 B ER -) ausführlich begründet.

    Die Glaubhaftmachung von Hilfebedürftigkeit setzt vorliegend die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Frau C. D., die der Antragsteller wiederholt als seine Verlobte bezeichnet hat, voraus, worauf der Senat mit Verfügung vom 13. Juli 2015 ausdrücklich hingewiesen hat (vgl. auch Beschluss des Senats vom 24. Februar 2014 - L 8 SO 485/13 B ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 82/14
    Wie bereits in diversen früheren Verfahren hat das SG (ebenso wie der Senat; zuletzt Beschluss vom 24. Februar 2014 L 8 SO 485/13 B ER ) darauf abgestellt, dass der Antragsteller einen gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners nicht glaubhaft gemacht hat, so dass eine Zuständigkeit des Antragsgegners nicht ersichtlich ist.

    Da die Sache S 2 SO 164/13 ER beim LSG am 6. Januar 2014 noch unter dem AZ L 8 SO 485/13 B ER anhängig war, fehlte für ein weiteres auf dasselbe Ziel gerichtete Verfahren das erforderliche Rechtsschutzinteresse.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 8 SO 13/16
    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Senatsbeschlüsse in den vorangegangenen Eilverfahren verwiesen (Beschluss vom 13. Juni 2013 - L 8 SO 377/12 B ER; Beschluss vom 2. Juli 2013 - L 8 SO 245/13 B ER; Beschluss vom 24. Februar 2014 - L 8 SO 485/13 B ER; Beschluss vom 10. April 2014 - L 8 SO 82/14 B ER; Beschluss vom 30. Juli 2015 - L 8 SO 43/15 B ER).
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